Am Samstag, 31. Oktober 2026, ist der Reformationstag in neun Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dort bleiben viele Behörden und Geschäfte geschlossen; in den übrigen Ländern ist der Tag kein landesweiter gesetzlicher Feiertag. Da der 31. Oktober auf einen Samstag fällt, gelten für Verkehr und Öffnungszeiten vielerorts ohnehin die Regeln des Wochenendes.
In diesen neun Bundesländern gilt der Reformationstag
Gesetzlicher Feiertag ist der 31. Oktober 2026 in:
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In diesen Ländern ist der Reformationstag im Feiertagskalender verankert. Für Beschäftigte kann das je nach Arbeitsverhältnis und Branche bedeuten, dass Feiertagsregelungen gelten. Wer am Samstag arbeitet, sollte die individuellen Dienst- und Tarifregelungen prüfen: Ein gesetzlicher Feiertag bedeutet nicht automatisch, dass jede Person arbeitsfrei hat.
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen den Reformationstag nicht als landesweiten gesetzlichen Feiertag. Dort gelten die üblichen Samstagsregelungen. Einzelne Einrichtungen oder Betriebe können trotzdem geschlossen sein oder abweichende Öffnungszeiten haben.
Was der Feiertagsstatus am Samstag für Behörden bedeutet
In den neun Feiertagsländern bleiben viele Landes- und Kommunalbehörden am 31. Oktober geschlossen. Das betrifft typischerweise den Publikumsverkehr in Ämtern. Ob ein konkreter Standort geöffnet ist, hängt jedoch auch von seiner Zuständigkeit und den örtlichen Hinweisen ab. Für Anliegen mit Frist oder notwendigem Termin empfiehlt sich ein Blick auf die Website der Behörde.
In den übrigen sieben Ländern ist der Tag kein landesweiter Feiertag. Behörden arbeiten dort nach ihrem regulären Samstagsangebot, sofern es eines gibt. Da viele Ämter samstags ohnehin geschlossen sind, ist der Unterschied im Alltag nicht immer sichtbar. Entscheidend ist der lokale Öffnungshinweis, nicht allein der Feiertagsstatus.
Geschäfte: Feiertag und Ladenschluss sind nicht dasselbe
Der gesetzliche Status kann die Ladenöffnung einschränken. Welche Geschäfte tatsächlich öffnen dürfen, richtet sich nach den jeweiligen Landesregelungen und möglichen Ausnahmen. Dazu können etwa bestimmte Verkaufsstellen oder touristisch geprägte Orte gehören. Deshalb lässt sich aus der Feiertagsliste keine allgemeine Aussage ableiten, dass ausnahmslos jeder Laden geschlossen bleibt.

Am Samstag ist die praktische Folge besonders ortsabhängig: In einem Feiertagsland kann der Feiertag für viele Läden eine Schließung bedeuten, während andernorts gewöhnliche Samstagsöffnungszeiten gelten. Auch in Ländern ohne Feiertag können Geschäfte freiwillig geschlossen sein oder ihre Zeiten verkürzen. Prüfen Sie die Öffnungszeiten des konkreten Geschäfts, bevor Sie einen Einkauf planen.
Verkehr fährt nach Wochenend- und Feiertagsfahrplan
Der 31. Oktober 2026 ist ein Samstag. Busse, Straßenbahnen und Züge verkehren deshalb vielerorts nach einem Wochenendfahrplan. In den neun Feiertagsländern können zusätzlich Feiertagsregelungen für den Fahrplan maßgeblich sein. Das konkrete Angebot unterscheidet sich jedoch nach Verkehrsverbund, Linie und Strecke.
Auch dort, wo der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag ist, bedeutet Samstag nicht automatisch Werktagsverkehr. Vor einer Fahrt sollten Fahrgäste die Verbindung für genau dieses Datum beim zuständigen Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund prüfen. Bei Behördenwegen oder Einkäufen lohnt sich derselbe Blick auf lokale Hinweise.
Martin Luther und die Überlieferung vom Thesenanschlag
Der Reformationstag erinnert an den Beginn der Reformation und ist mit Martin Luther verbunden. Nach der verbreiteten historischen Überlieferung schlug Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg. Sie richteten sich gegen den Ablasshandel und stießen eine weitreichende religiöse und gesellschaftliche Auseinandersetzung an.
Der berühmte Thesenanschlag sollte als Tradition der Überlieferung beschrieben werden, nicht als lückenlos gesicherte Einzelhandlung. Historiker diskutieren, ob Luther die Thesen tatsächlich selbst an die Kirchentür schlug. Sicher ist, dass er sie 1517 zur Diskussion stellte und verbreitete. Der Reformationstag erinnert daher an den Beginn einer Bewegung, deren Folgen Kirche, Politik und Kultur in Europa über Generationen prägten.
Der nächste praktische Check vor dem 31. Oktober
Für den konkreten Samstag zählen drei Angaben: das Bundesland, die Öffnungszeiten der jeweiligen Behörde oder des Geschäfts und der Fahrplan der gewünschten Verbindung. Die Feiertagszuordnung klärt, ob der Tag landesweit als gesetzlicher Feiertag gilt; lokale Anbieter veröffentlichen die für den 31. Oktober maßgeblichen Zeiten und Fahrten.
Quelle: Deutsche Bundesbank
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Quellenprüfung Einordnung
Die Feiertagsübersicht der Deutschen Bundesbank ordnet Feiertage den Bundesländern zu; die Angaben zu Öffnungszeiten und Fahrplänen richten sich nach den zuständigen örtlichen Stellen.
- Feiertagsstatus des jeweiligen Bundeslands
- Öffnungszeiten der konkreten Behörde oder des Geschäfts
- Fahrplan für Samstag, den 31. Oktober 2026
- Historische Einordnung des Thesenanschlags von 1517
- Quelle
- Deutsche Bundesbank
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-26 08:37
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