2026-10-21 Aktuelle Nachrichten, Wirtschaft und Politik aus Deutschland.
Ein stimmungsvolles, beleuchtetes Steingebäude bei Nacht, passend zum stillen Gedenken an Allerheiligen.

Allerheiligen 2026: Feiertagsstatus und Öffnungszeiten

Allerheiligen fällt 2026 auf Sonntag, den 1. November. Gesetzlicher Feiertag ist der Tag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wer einen Gottesdienst oder Friedhofsbesuch plant, sollte Anfahrt, lokale Fahrpläne und Öffnungszeiten einzelner Einrichtungen vorab prüfen: Sie können je nach Ort und Betreiber abweichen.

In fünf Bundesländern ist Allerheiligen gesetzlicher Feiertag

Die Feiertagsregelung gilt in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. In den übrigen Ländern ist Allerheiligen kein gesetzlicher Feiertag. Welche Feiertage gelten, regeln in Deutschland die Länder.

2026 fällt der 1. November auf einen Sonntag. Die Sonntagsruhe gilt daher ohnehin. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, ob ein bestimmtes Geschäft, Museum oder eine Friedhofseinrichtung geöffnet ist. Öffnungszeiten hängen vom jeweiligen Ort und Betreiber ab; pauschale Sonderöffnungen gibt es nicht.

Besuche und Wege für den 1. November planen

Vor der Abfahrt empfiehlt sich ein Blick auf die Website oder die aktuellen Hinweise der jeweiligen Einrichtung. Für Bus und Bahn sollten Sie den Fahrplan für den konkreten Ort und Sonntag prüfen. Auch bei Friedhöfen können Öffnungszeiten und verfügbare Einrichtungen unterschiedlich sein.

Allerheiligen 2026: Feiertagsstatus und Öffnungszeiten

Planen Sie zusätzliche Zeit für die Anreise ein, besonders wenn Sie einen Gottesdienst oder einen Friedhof besuchen möchten. Halten Sie sich an örtliche Hinweise und nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, die dort in Ruhe ihrer Verstorbenen gedenken.

Allerseelen ist am 2. November

Allerseelen folgt am Montag, 2. November 2026. Der Gedenktag ist von Allerheiligen zu unterscheiden und kein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Für konkrete Pläne zählen die Angaben vor Ort: Prüfen Sie kurz vor dem Besuch Öffnungszeiten und Verkehrsmeldungen Ihrer Gemeinde oder Ihres Verkehrsunternehmens.

Quelle: Bundesministerium des Innern

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