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Ein Laptop und eine Tasse Kaffee auf einem hölzernen Schreibtisch im Büro.

Hitze am Arbeitsplatz: Was bei 26, 30 und 35 Grad gilt

Beschäftigte in Deutschland haben bei großer Hitze nicht automatisch Anspruch auf „Hitzefrei“. Arbeitgeber müssen die Belastung jedoch beurteilen und abhängig von der Raumtemperatur Schutzmaßnahmen ergreifen. Entscheidend sind die Stufen der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sowie persönliche Faktoren wie körperlich schwere Arbeit, Schwangerschaft oder gesundheitliche Einschränkungen.

Stand: 14. August 2026 · Autor: Redaktion Chinchilla Genetik

Diese Temperaturstufen gelten am Arbeitsplatz

Die 26-Grad-Marke ist kein allgemeines Arbeitsverbot. Wird sie überschritten, soll der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen treffen. Dabei spielen unter anderem die Außentemperatur, die Sonneneinstrahlung und die individuelle Belastung der Beschäftigten eine Rolle.

Temperaturstufe Betriebliche Konsequenz
Mehr als 26 °C Geeignete Schutzmaßnahmen sollen ergriffen werden; besonders gefährdete Beschäftigte sind zu berücksichtigen.
Mehr als 30 °C Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Belastung treffen.
Mehr als 35 °C Der Raum ist ohne besondere technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet.

Auch oberhalb von 35 Grad endet die Arbeit daher nicht zwingend sofort. Eine weitere Nutzung kommt nur infrage, wenn Schutzmaßnahmen geschaffen werden, die mit den Bedingungen bei Hitzearbeit vergleichbar sind. Ein eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes kann arbeitsrechtliche Folgen haben.

Welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen können

Die ASR A3.5 schreibt nicht für jeden Betrieb dieselbe Einzelmaßnahme vor. Die gewählte Lösung muss zur konkreten Gefährdung passen und wirksam sein. In Betracht kommen insbesondere:

Hitze am Arbeitsplatz: Was bei 26, 30 und 35 Grad gilt
  • außen liegenden Sonnenschutz frühzeitig schließen,
  • in den kühlen Morgen- oder Nachtstunden lüften,
  • Wärmequellen und nicht benötigte Geräte abschalten,
  • Arbeitsbeginn, Pausen oder Schichten in kühlere Stunden verlegen,
  • Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene es erlauben,
  • geeignete Getränke bereitstellen,
  • Ventilatoren oder andere Kühltechnik sinnvoll einsetzen.

Bei körperlich schwerer Arbeit, hoher Luftfeuchtigkeit oder direkter Sonneneinstrahlung können zusätzliche Maßnahmen nötig sein. Arbeitgeber dürfen von der Arbeitsstättenregel abweichen, müssen dann aber ein mindestens gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten.

Was Beschäftigte bei starker Hitze tun sollten

Wer eine hohe Raumtemperatur oder Beschwerden feststellt, sollte die Führungskraft informieren und Ort, Uhrzeit sowie Temperatur nachvollziehbar notieren. Reagiert der Betrieb nicht, können Betriebsrat, Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde einbezogen werden.

Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Verwirrtheit oder Kreislaufprobleme sind Warnzeichen. Betroffene sollten die Belastung unterbrechen, einen kühleren Ort aufsuchen und Hilfe holen; bei schweren Symptomen ist medizinische Hilfe erforderlich.

Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen lohnt außerdem ein Blick auf die regionalen amtlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes. Die maßgeblichen Temperaturregeln und Schutzbeispiele veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in der ASR A3.5.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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