Von der Redaktion Chinchilla Genetik, Stand: 28. August 2026
Seit dem 2. August 2026 gilt der AI Act grundsätzlich in der gesamten Europäischen Union. Betroffen sind auch deutsche Unternehmen, die KI entwickeln, vertreiben oder im Betrieb einsetzen. Einige Pflichten gelten bereits länger; für bestimmte Hochrisiko-Systeme folgt der nächste wichtige Anwendungstermin 2027.
Welche Vorschriften zu welchem Zeitpunkt greifen
Die Verordnung (EU) 2024/1689 führt ein risikobasiertes Regelwerk ein. Entscheidend ist daher nicht allein, ob eine Software als KI bezeichnet wird, sondern welchem Risiko und welcher gesetzlichen Rolle sie zugeordnet ist.
| Datum | Regelungsbereich |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbote bestimmter KI-Praktiken und Pflicht zur Förderung von KI-Kompetenz |
| 2. August 2025 | Unter anderem Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie Teile der Governance- und Sanktionsregeln |
| 2. August 2026 | Grundsätzliche Anwendung der meisten übrigen Vorschriften, einschließlich wichtiger Transparenz- und Hochrisiko-Vorgaben |
| 2. August 2027 | Anwendung auf bestimmte Hochrisiko-KI nach Artikel 6 Absatz 1, insbesondere im Zusammenhang mit regulierten Produkten |
Für einzelne Systeme können zusätzliche Übergangsregeln gelten. Maßgeblich bleiben der konkrete Anwendungsfall und der Zeitpunkt, zu dem ein System auf den Markt gebracht oder wesentlich verändert wurde.
Anbieter, Betreiber, Einführer oder Händler: Die Rolle entscheidet
Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Ein Betreiber setzt das System in eigener Verantwortung ein – etwa ein Arbeitgeber, der KI für Bewerberauswahl oder Leistungssteuerung nutzt.
Ein Einführer bringt ein System eines Anbieters aus einem Drittstaat in der EU in Verkehr. Ein Händler stellt es innerhalb der Lieferkette bereit. Ein Unternehmen kann je nach Produkt und Nutzung mehrere Rollen gleichzeitig übernehmen oder durch wesentliche Änderungen selbst zum Anbieter werden.

Anbieter und Betreiber müssen bereits seit Februar 2025 Maßnahmen für ausreichende KI-Kompetenz treffen. Das verlangt keine pauschale Einheitsfortbildung, sondern eine Qualifizierung, die Kenntnisse, Erfahrung, Nutzungskontext und mögliche betroffene Personengruppen berücksichtigt.
Seit August 2026 gelten zudem Transparenzpflichten für bestimmte Anwendungen. Je nach Fall müssen Menschen über die Interaktion mit KI, biometrische Kategorisierung oder Emotionserkennung informiert werden. Auch künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte wie Deepfakes können kennzeichnungspflichtig sein.
Was Beschäftigte bei KI am Arbeitsplatz wissen sollten
KI für Einstellung, Personalauswahl, Aufgabenverteilung, Leistungsbewertung oder Kündigungsentscheidungen kann als Hochrisiko-Anwendung eingestuft sein. Vor dem Einsatz bestimmter Hochrisiko-Systeme müssen Betreiber betroffene Beschäftigte und Arbeitnehmervertretungen nach den einschlägigen Vorgaben informieren.
Ein pauschaler Anspruch auf Offenlegung jedes Algorithmus folgt daraus jedoch nicht. Im Einzelfall können gezielte Informations- oder Erklärungsrechte aus dem AI Act, der Datenschutz-Grundverordnung, dem Arbeitsrecht oder der betrieblichen Mitbestimmung entstehen. Dafür sind Einsatzweise und Wirkung der konkreten Entscheidung entscheidend.
Diese Prüfungen sollten Unternehmen jetzt durchführen
- Alle eingesetzten und geplanten KI-Systeme mit Zweck, Daten und verantwortlicher Stelle erfassen.
- Für jedes System Rolle, Risikokategorie und geltende Übergangsfrist bestimmen.
- Schulungen, Anweisungen, menschliche Aufsicht und erforderliche Dokumentation nachvollziehbar festhalten.
- Transparenz-, Datenschutz- und Mitbestimmungspflichten anhand des konkreten Einsatzes prüfen.
Individuelle Rechtsfragen sollten fachkundig bewertet werden. Der nächste klar erkennbare Meilenstein ist der 2. August 2027, wenn weitere Vorgaben für bestimmte produktbezogene Hochrisiko-KI-Systeme anwendbar werden.
Quelle: EUR-Lex
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Rechtsgrundlage und Zeitplan
Die Einordnung stützt sich auf den veröffentlichten Verordnungstext und die Erläuterungen der Europäischen Kommission.
- Anwendungsfristen mit Artikel 113 der Verordnung abgeglichen
- Unternehmensrollen anhand der gesetzlichen Begriffsbestimmungen eingeordnet
- Abweichende Frist für bestimmte Hochrisiko-Systeme bis 2027 berücksichtigt
- Quelle
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-28 10:18
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