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Ein britischer Reisepass liegt flach auf einem hellen, neutralen Hintergrund.

EES: Was Deutsche mit britischen Angehörigen beachten

Von der Redaktion Chinchilla Genetik | Stand: 31. August 2026

Das Entry/Exit System (EES) erfasst bestimmte Nicht-EU-Staatsangehörige bei Kurzaufenthalten an den Außengrenzen des Schengen-Raums digital. Deutsche werden nicht als EES-Reisende registriert. Reisen jedoch britische oder andere betroffene Angehörige mit, sollten Familien deren Pass, Aufenthaltsstatus und zusätzliche Zeit für die Grenzkontrolle einplanen.

Wer als EES-Reisender gilt

Entscheidend ist nicht, wer die Reise gebucht hat oder mit wem jemand unterwegs ist, sondern die Staatsangehörigkeit und der persönliche Aufenthaltsstatus. Erfasst werden grundsätzlich visumpflichtige und visumfreie Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen.

Britische Staatsangehörige zählen seit dem EU-Austritt grundsätzlich zu dieser Gruppe, sofern keine Ausnahme aufgrund eines Aufenthaltsrechts greift. Für Kurzaufenthalte gilt weiterhin die 90-Tage-in-180-Tagen-Regel: Innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen dürfen höchstens 90 Tage im Schengen-Raum verbracht werden. Das EES ändert diese Regel nicht, dokumentiert Ein- und Ausreisen aber digital.

Auch das Reiseziel ist wichtig. Bei einer Reise zwischen zwei Schengen-Staaten findet normalerweise keine EES-Erfassung statt. Relevant wird das System beim Überqueren einer Schengen-Außengrenze, etwa bei der Anreise aus dem Vereinigten Königreich per Flugzeug, Fähre, Zug oder Auto.

Wer nicht als EES-Reisender registriert wird

Deutsche sowie andere Staatsangehörige der EU und der am Schengen-System beteiligten europäischen Staaten fallen nicht unter die EES-Registrierung. Für mitreisende Nicht-EU-Angehörige können ebenfalls Ausnahmen gelten, beispielsweise bei einem gültigen Aufenthaltstitel, einer Aufenthaltskarte oder einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt.

Ein britischer Besucher ohne Schengen-Aufenthaltsrecht ist deshalb anders zu behandeln als eine britische Person mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel. Im Zweifel sollten Reisende die konkrete Ausnahme anhand der Dokumente und der aktuellen EU-Hinweise prüfen.

So kann die Kontrolle an der Außengrenze ablaufen

Nach Angaben des offiziellen EU-Reiseportals kann das EES unter anderem Daten aus dem Reisedokument, Ein- und Ausreisedaten sowie biometrische Merkmale wie Gesichtsbild und Fingerabdrücke speichern. Welche biometrischen Daten erhoben werden, hängt auch von den geltenden Alters- und Ausnahmeregeln ab.

Bei der ersten erfassten Einreise kann die Aufnahme und Prüfung dieser Angaben mehr Schritte erfordern. Bei späteren Grenzübertritten werden vorhandene Datensätze und Identität erneut abgeglichen. Verbindliche Wartezeiten lassen sich daraus nicht ableiten, da Verkehrsaufkommen, Grenzübergang und Kontrollablauf variieren.

Dokumente und Zeitreserve für die Reise

Vor der Abfahrt sollten Familien und Reisegruppen Folgendes kontrollieren:

  • gültiger Reisepass jedes betroffenen Nicht-EU-Mitreisenden;
  • gültiger Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte oder Langzeitvisum, falls vorhanden;
  • bisherige Aufenthaltstage im gesamten Schengen-Raum;
  • Vorgaben der Fluggesellschaft, Reederei oder Bahnverbindung;
  • ausreichende Zeitreserve für Registrierung und Grenzkontrolle.

EES und ETIAS erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Der Unterschied zu ETIAS liegt darin, dass das EES Grenzübertritte und Aufenthaltsdaten registriert. ETIAS ist dagegen eine gesonderte Reisegenehmigung für bestimmte visumfrei reisende Nicht-EU-Staatsangehörige, sobald sie für die jeweilige Reise verpflichtend ist. Eine ETIAS-Genehmigung ersetzt weder Reisepass noch Grenzkontrolle und hebt die 90-Tage-Regel nicht auf.

Kurz vor Reisebeginn sollten Betroffene auf dem EU-Reiseportal prüfen, ob EES beziehungsweise ETIAS für ihre Staatsangehörigkeit, ihren Aufenthaltsstatus und die gewählte Route gelten.

Quelle: Europäische Union

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