Am 24. September 2017 wählten die Deutschen einen Bundestag, in dem weder die bisherige Koalition noch eine andere Regierung automatisch feststand. Die Union blieb stärkste Kraft, verlor aber die Möglichkeit, mit nur einem kleineren Partner eine Mehrheit zu bilden. Es folgten Verhandlungen über ein Bündnis aus Union, FDP und Grünen, deren Scheitern den Weg zu erneuten Gesprächen zwischen Union und SPD öffnete. Der Wahltag zeigt bis heute, warum in Deutschland die Sitzverteilung den Rahmen setzt, die Regierung aber erst danach entsteht.
Von der Redaktion Chinchilla Genetik · 24. September 2026
709 Sitze und eine Mehrheit ab 355
Das amtliche Ergebnis der Bundeswahlleiterin weist für den 19. Deutschen Bundestag 709 Sitze aus. Für eine absolute Mehrheit waren damit mindestens 355 Sitze nötig. Diese Schwelle ist der Ausgangspunkt für jede Rechnung über mögliche Koalitionen.
- CDU: 200 Sitze; CSU: 46 Sitze. Gemeinsam kam die Union auf 246 Sitze.
- SPD: 153 Sitze.
- AfD: 94 Sitze.
- FDP: 80 Sitze.
- Die Linke: 69 Sitze.
- Bündnis 90/Die Grünen: 67 Sitze.
Die Union und die SPD erreichten zusammen 399 Sitze. Eine Fortsetzung ihrer bisherigen Koalition war also rechnerisch möglich. Union, FDP und Grüne kamen gemeinsam auf 393 Sitze. Auch dieses später „Jamaika“ genannte Bündnis hätte die Mehrheitsschwelle überschritten.
Andere naheliegende Zweierbündnisse reichten nicht: Union und FDP verfügten zusammen über 326 Sitze, Union und Grüne über 313. SPD, Linke und Grüne kamen gemeinsam auf 289 Sitze. Die Zahlen zeigen, welche Bündnisse eine Mehrheit hätten tragen können. Sie sagen noch nichts darüber aus, ob die Parteien gemeinsam regieren wollten oder sich auf ein Programm einigen konnten.
Warum die Sitzverteilung keinen Kanzler bestimmt
Bei der Bundestagswahl werden Abgeordnete gewählt, keine Bundesregierung. Der Bundestag wählt anschließend die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Für die Wahl im ersten Wahlgang verlangt Artikel 63 des Grundgesetzes die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. 2017 bedeutete das mindestens 355 Stimmen.
Eine Koalition ist der politische Weg, eine solche Mehrheit dauerhaft zu organisieren. Die beteiligten Parteien müssen klären, welche Vorhaben sie gemeinsam tragen, wie sie Konflikte lösen und wer Regierungsämter übernimmt. Eine rechnerische Mehrheit kann deshalb politisch unerreichbar sein. Umgekehrt kann ein Bündnis erst nach längeren Gesprächen zustande kommen, obwohl seine Sitze schon am Wahlabend feststehen.

Das erklärt auch, weshalb zwischen Wahl und Regierungsbildung Zeit liegen kann. Die bisherige Regierung führt ihre Geschäfte weiter, bis eine neue Regierung gebildet ist; die verfassungsrechtliche Grundlage dafür enthält Artikel 69 des Grundgesetzes. Ein schwieriger Verhandlungsverlauf führt somit nicht dazu, dass Deutschland unmittelbar nach dem Wahltag ohne handlungsfähige Regierung dasteht.
Das Scheitern der Jamaika-Gespräche veränderte den Weg
Nach der Wahl erklärte die SPD zunächst, sie wolle in die Opposition gehen. Damit rückten Gespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen in den Mittelpunkt. Ihre zusammen 393 Sitze hätten für eine Mehrheit gereicht. Die vier Parteien mussten jedoch Positionen vereinbaren, die ihre jeweiligen Abgeordneten und Parteigremien mittragen konnten.
Die Sondierungen endeten im November 2017 ohne Einigung, als die FDP die Gespräche abbrach. Damit fiel die damals verfolgte Möglichkeit einer Jamaika-Koalition weg. Das amtliche Wahlergebnis hatte sich nicht verändert; verändert hatte sich die politische Aussicht, aus einer rechnerischen Mehrheit tatsächlich eine Regierung zu bilden.
Danach wurden Gespräche über eine erneute Koalition von Union und SPD wieder möglich. Auch hier folgte aus den 399 gemeinsamen Sitzen noch kein Regierungsvertrag. Die Parteien verhandelten über Inhalte und Zuständigkeiten; die SPD ließ ihre Mitglieder über den ausgehandelten Vertrag abstimmen. Erst nach deren Zustimmung konnte die Regierungsbildung abgeschlossen werden. Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin.
Was der Wahltag von 2017 bis heute erklärt
Die Bundestagswahl 2017 trennt drei Schritte besonders deutlich: Wählerinnen und Wähler bestimmen die Zusammensetzung des Parlaments, Parteien suchen eine tragfähige Zusammenarbeit, und der Bundestag wählt die Regierungsspitze. Keiner dieser Schritte lässt sich durch den vorherigen ersetzen.
Wer ein Bundestagswahlergebnis beurteilen will, sollte daher zuerst die Mehrheitsschwelle und die Sitzverteilung prüfen. Danach kommt die politische Frage: Welche Parteien sind zu gemeinsamen Beschlüssen bereit? 2017 gab es mehr als eine rechnerische Mehrheit, aber der Weg zur Regierung führte über gescheiterte und anschließend neu aufgenommene Verhandlungen. Genau darin liegt die bleibende Aussage dieses Wahltags.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin
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Quellenprüfung Zahlen und Verfassung
Die Sitzangaben stammen von der Bundeswahlleiterin; die Regeln zur Kanzlerwahl und zur Fortführung der Regierung stehen im Grundgesetz.
- Sitzverteilung des 19. Deutschen Bundestages
- Mehrheitsschwelle von 355 Sitzen
- Regeln der Kanzlerwahl in Artikel 63 des Grundgesetzes
- Fortführung der Regierungsgeschäfte nach Artikel 69 des Grundgesetzes
- Quelle
- Die Bundeswahlleiterin: Bundestagswahl 2017
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-09-24 07:44
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